Rechtliches
Mietbedingungen
1. Mietobjekte und Konditionen Der Mieter (Vertragsunterzeichner) mietet von den „Thler
Hpfern“ B. Lieder und H. Schreckenberg das umseitig angekreuzte Material. Der Mietpreis sowie
eine Kaution i.H.v. Euro 100,00 sind bei Entgegennahme des ausgeliehenen Materials fr die
gesamte vereinbarte Mietzeit zu bezahlen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäÿer Rckgabe der
Hpfburg erstattet.
2. Materialanlieferung Der Mieter garantiert dem Vermieter das Recht zum kostenlosen
Betreten des oben unter Anlieferungs-Adresse genannten Grundstcks zwecks Auf- und Abbau
der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten.
3. Rckgabevereinbarung fr Selbstabholer Der Mieter verpflichtet sich, das umseitig
angekreuzte ausgeliehene Material zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder unversehrt
beim Vermieter abzugeben. Bei nicht termingerechter Rckgabe verpflichtet sich der Mieter,
eine überziehungsgebhr von Euro 100,00 pro überziehungstag zu bezahlen. Falls es durch
Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rckgabe (Rckgabetermin/Uhrzeit) zu einem
Nutzungsausfall fr den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen.
4. Garantie Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit ber den vereinbarten
Mietzeitraum. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes
kommen, wird der Vermieter die aufgetretenen Mängel umgehend beseitigen oder die nicht
funktionierenden Objekte durch ein mindestens gleichwertiges Produkt ersetzen.
5. Nutzungsregeln a ) Hpfburg-Benutzer mssen vor Betreten der Hpfburg die Schuhe
ausziehen. Das Betreten der Hpfburg mit Schuhen ist ausdrcklich untersagt. b) Um Verletzungen
aller Art zu vermeiden, sind Saltos, Handstände, Wrestling, etc. auf der Hpfburg nicht erlaubt.
c) Fr die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hpfburg ist der Mieter
verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, fr den gesamten Zeitraum der Hpfburgbenutzung
eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen. d) Es sind keine Sÿigkeiten, Kaugummi,
Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hpfburg erlaubt. Ist eine Reinigung der Hpfburg
wegen oben genannter Dinge erforderlich, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebhr von Euro
50,00. e) Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hpfburg alle scharfkantigen Gegenstände
von der Fläche zu entfernen, auf welcher die Hpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin drfen
keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hpfburg stehen (dient auch zur
Sicherheit der Kinder!). f) Die Benutzung der Hpfburg ist bei Regen und schweren
Winden/Windböen untersagt. g) Fr den Fall, dass unerwartet Luft aus der Hpfburg entweicht
(z.B. Sicherung springt raus, Lfter stoppt, o.ä.), hat die Aufsichtsperson dafr zu sorgen, dass alle
Kinder und andere Hpfburg-Benutzer unverzglich die Hpfburg verlassen. h) Der Mieter ist dafr
verantwortlich, dass max. 10 Kinder im Alter bis 12 Jahre und 50 kg die Burg betreten.
Erwachsenen ist der Gebrauch der Burgen nicht gestattet. Die „Hpfburg fr die Kleinen“ ist nur
von Kindern bis max. 6 Jahre zu benutzen.
6. Verbleib Der Mieter versichert, dass das gemietete Material während des vereinbarten
Mietzeitraumes nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermietet wird. Das auf Seite eins
vermerkte Material verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Anlieferungs-
Adresse genannten Adresse.
7. Beschädigungen und Reparatur Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material während
der vereinbarten Zeit der Miete schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom
Mieter bei der Rckgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober
Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten fr
Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.
8. Betrieb und Benutzung Der Mieter ist verantwortlich fr den Betrieb der Hpfburg und
dessen Zubehör sowie fr die Rckgabe des Materials in einwandfreiem Zustand. Verunreinigungen
jeglicher Art (Dreck, Matsch, Laub, etc.) sind vor der Rckgabe zu entfernen. Bei Unterlassung
wird dem Mieter eine Reinigungsgebhr von Euro 50,00 in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist
nicht verantwortlich fr evtl. auftretende Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen
Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter in keiner Weise fr entstandene
Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter
entbindet/befreit den Vermieter von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden
Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.
9. Generelles Der Mietvertrag stellt das gesamte Einverständnis zwischen Mieter und
Vermieter dar. Die Laufzeit des Vertrages ist auf Seite eins festgelegt.
10. Wetter-Vereinbarung Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das
Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter
entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht
genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung fr evtl. „Nichtbenutzung“
Impressum
Thüler Hüpfer
Familie Björn und Heike Lieder
Schwester-Brink-Str. 12
33154 Salzkotten
Mobil: 0174 6207413
E-Mail: ThuelerHuepfer@gmx.de Internet: www.thuelerhuepfer.de
Steuernummer: 339/5258/3060
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.